BFSG gilt seit Juni 2025 – ist dein digitales Angebot bereit?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Für viele Unternehmen bedeutet das: Digitale Angebote müssen barrierefrei zugänglich sein. Dazu gehören zum Beispiel Websites, Online-Shops, Apps, Buchungsstrecken, Kontaktformulare und weitere digitale Dienstleistungen.

Dieser Beitrag wird laufend erweitert, sobald es neue Informationen, gesetzliche Änderungen oder wichtige Entwicklungen rund um das BFSG, digitale Barrierefreiheit und barrierefreie Online-Shops gibt.

17. April 2019:
Der European Accessibility Act wird beschlossen

Die Grundlage für das BFSG ist der European Accessibility Act, kurz EAA. Dabei handelt es sich um eine EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.

Ziel ist es, digitale und technische Angebote in Europa einheitlicher und zugänglicher zu machen. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen sollen Produkte und digitale Services besser nutzen können.

Für Unternehmen ist das wichtig, weil Barrierefreiheit damit nicht mehr nur ein freiwilliges Qualitätsmerkmal ist. Sie wird in vielen Bereichen zur gesetzlichen Anforderung.

16. Juli 2021:
Deutschland beschließt das BFSG

Am 16. Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland beschlossen. Damit wurde die europäische Richtlinie in deutsches Recht übertragen.

Das BFSG betrifft vor allem Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden. Dazu zählen unter anderem digitale Dienstleistungen, E-Commerce-Angebote, Apps, Selbstbedienungsterminals und bestimmte elektronische Geräte.

Für Online-Shops ist besonders wichtig: Der digitale Kaufprozess muss barrierefrei funktionieren. Nutzerinnen und Nutzer müssen Produkte finden, Informationen verstehen, Formulare bedienen und den Kauf abschließen können..

15. Juni 2022:
Die BFSGV konkretisiert die Anforderungen

Mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSGV, wurden die Anforderungen genauer beschrieben. Sie zeigt, welche Kriterien Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen, damit sie als barrierefrei gelten.

Für digitale Angebote bedeutet das unter anderem: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sein. Diese Grundsätze sind auch aus den WCAG bekannt, den Web Content Accessibility Guidelines.

Die WCAG sind ein wichtiger Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie helfen dabei, Websites, Online-Shops und Apps systematisch zu prüfen und zu verbessern.

28. Juni 2025:
Das BFSG gilt verbindlich

Seit dem 28. Juni 2025 müssen die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das betrifft viele Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitstellen.

Gerade im E-Commerce kann fehlende Barrierefreiheit schnell zum Problem werden. Wenn Buttons nicht verständlich sind, Kontraste zu schwach sind, Formulare nicht mit der Tastatur funktionieren oder Screenreader wichtige Inhalte nicht erfassen können, entstehen digitale Barrieren.

Diese Barrieren betreffen nicht nur Menschen mit Behinderung. Auch ältere Nutzerinnen und Nutzer, Menschen mit geringer Technik-Erfahrung oder Personen in stressigen Alltagssituationen profitieren von klaren, verständlichen und gut bedienbaren digitalen Angeboten.

08. Juni 2026:
Marktüberwachungsstelle online

Seit Juni 2026 ist die Website der Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit online. Dort finden Unternehmen Informationen zu ihren Pflichten nach dem BFSG. Verbraucherinnen und Verbraucher können außerdem Barrieren melden, zum Beispiel bei Websites, Online-Shops oder Online-Banking.

Die MLBF ist bundesweit zuständig und überwacht, ob die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit eingehalten werden. Für Unternehmen bedeutet das: Digitale Barrierefreiheit sollte geprüft, dokumentiert und verbessert werden.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Sie verbessert auch die User Experience, stärkt Vertrauen und kann die Conversion im Online-Shop verbessern.

Ein barrierefreier Online-Shop ist leichter verständlich, besser bedienbar und für mehr Menschen zugänglich. Das bedeutet: weniger Kaufabbrüche, klarere Nutzerführung und ein besseres digitales Erlebnis.

Ein Accessibility Audit hilft dabei, bestehende Barrieren zu erkennen. Dabei wird geprüft, welche Probleme vorhanden sind, wie kritisch sie sind und welche Bereiche betroffen sind – zum Beispiel UX, UI Design, Entwicklung oder Content.

Änderungen im Überblick

Die wichtigsten BFSG-Meilensteine auf einen Blick – von der EU-Richtlinie bis zur verbindlichen Anwendung in Deutschland.

Datum

Was ist passiert?

Bedeutung für Unternehmen

Quelle

17. 04.19

European Accessibility Act beschlossen

Grundlage für EU-weite Barrierefreiheit

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj

16. 07.21

BFSG beschlossen

Umsetzung in deutsches Recht

https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/BJNR297010021.html

15.06.22

BFSGV ausgefertigt

Anforderungen wurden konkretisiert

https://www.gesetze-im-internet.de/bfsgv/BJNR092800022.html

22.06.22

BFSGV veröffentlicht

Offizielle Veröffentlichung der Verordnung

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B@attr_id=%27bgbl122s0928.pdf%27%5D&startbk=Bundesanzeiger_BGBl#/switch/tocPane?_ts=1782734023725

28.06.25

BFSG gilt verbindlich

Digitale Angebote müssen barrierefrei sein

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz

08.06.26

Marktüberwachungsstelle online

Neue Anlaufstelle für Informationen und Kontrolle

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen

Dieser Überblick wird regelmäßig aktualisiert, sobald neue Entwicklungen zum BFSG, zur digitalen Barrierefreiheit oder zur Marktüberwachung hinzukommen.

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