BFSG und Online-Shops: Welche Bereiche besonders relevant sind

BFSG und Online-Shops: Welche Bereiche besonders relevant sind

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen in Deutschland die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, kurz BFSG, erfüllen. Dazu gehören auch bestimmte digitale Dienstleistungen. Online-Shops können darunterfallen, wenn sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten.

Quelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/E-Commerce/online-shops_node

Für viele Unternehmen ist klar: Digitale Barrierefreiheit wird wichtiger. Unklar bleibt aber oft, wo man im Online-Shop konkret anfangen soll. Betrifft es nur die Startseite? Nur den Checkout? Oder den gesamten Shop?

Die kurze Antwort: Ein Online-Shop sollte nicht nur an einer einzelnen Stelle betrachtet werden. Besonders relevant sind fünf Bereiche: Produktinformationen, Login und Kundenkonto, Checkout und Zahlung, Kontakt und Kommunikation sowie digitale Zusatzservices. Einige davon werden in der BFSGV ausdrücklich genannt. Andere ergeben sich aus den allgemeinen Anforderungen an barrierefreie digitale Dienstleistungen.

Was das BFSG rechtlich verlangt

Online-Shops fallen unter das BFSG, wenn sie als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gelten. Die BFSGV konkretisiert dafür zusätzliche Anforderungen. In § 19 BFSGV steht unter anderem, dass Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden müssen, soweit diese Informationen vorhanden sind. Außerdem müssen Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsgv/__19.html

Einfach gesagt: Menschen müssen zentrale Funktionen im Online-Shop finden, verstehen und bedienen können. Das betrifft nicht nur schöne Gestaltung, sondern auch Struktur, Code, Inhalte, Formulare und den gesamten Kaufprozess.

1. Produktinformationen

Produktseiten sind die Grundlage jeder Kaufentscheidung. Kunden möchten wissen: Was ist das für ein Produkt? Welche Farbe hat es? Aus welchem Material besteht es? Ist es verfügbar? Wie viel kostet es? Wann kommt es an?

Für Menschen, die einen Screenreader nutzen, müssen diese Informationen technisch zugänglich sein. Produktbilder brauchen deshalb sinnvolle Alt-Texte, wenn sie wichtige Informationen vermitteln. Bei Mode kann das zum Beispiel Farbe, Schnitt, Material oder besondere Details betreffen. Größentabellen sollten nicht nur als Bild eingebunden sein, sondern als echte, strukturierte Tabelle. Preise, Lieferzeiten und Varianten müssen so eingebunden sein, dass sie nicht nur optisch sichtbar sind, sondern auch von assistiven Technologien erfasst werden können.

Das BFSG bringt hier noch einen weiteren Punkt mit: Wenn Informationen zur Barrierefreiheit eines Produkts vorhanden sind, sollen diese auch bereitgestellt werden. Das kann zum Beispiel relevant sein, wenn ein Produkt eigene Bedienhilfen hat oder bestimmte barrierefreie Funktionen unterstützt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsgv/__19.html

Für Online-Shops bedeutet das: Produktinformationen sind nicht nur Content. Sie sind ein zentraler Teil der Zugänglichkeit.

2. Login und Kundenkonto

Login, Registrierung und Kundenkonto gehören zu den Bereichen, die im BFSG besonders wichtig sind. Die BFSGV nennt ausdrücklich Identifizierung und Authentifizierung. Gemeint sind also Funktionen, mit denen sich Kunden anmelden, ein Konto erstellen oder ihre Identität bestätigen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsgv/__19.html

In der Praxis heißt das: Formularfelder brauchen klare Beschriftungen. Ein Screenreader muss erkennen können, ob ein Feld für die E-Mail-Adresse, das Passwort oder den Namen gedacht ist. Der gesamte Ablauf muss mit der Tastatur bedienbar sein. Menschen dürfen beim Tabben nicht die Orientierung verlieren.

Auch Sicherheitsmechanismen müssen zugänglich sein. Ein Captcha, das nur über ein Bild funktioniert, kann Menschen ausschließen. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung darf nicht so gestaltet sein, dass sie für bestimmte Personen nicht nutzbar ist.

Wie wichtig Tastaturbedienbarkeit ist, zeigt ein Test von Aktion Mensch und Google: Nur 20 von 65 untersuchten Online-Shops waren allein über die Tastatur bedienbar. Gerade im Login kann das dazu führen, dass Kunden gar nicht erst in ihr Konto kommen.

Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/studien/test-barrierefreie-webshops

3. Checkout und Zahlung

Der Checkout ist einer der wichtigsten Bereiche im Online-Shop. Hier entscheidet sich, ob aus Interesse ein Kauf wird. Gleichzeitig ist der Checkout besonders fehleranfällig: Adresse, Versandart, Zahlungsart, Gutscheincode, AGB, Fehlermeldungen und Sicherheitsabfragen kommen zusammen.

Die BFSGV nennt Zahlungsfunktionen ausdrücklich. Sie müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsgv/__19.html

Praktisch bedeutet das: Fehlermeldungen müssen konkret erklären, welches Feld betroffen ist und was zu tun ist. Pflichtfelder dürfen nicht nur über Farbe markiert sein. Der Fortschritt im Bestellprozess sollte klar erkennbar sein. Buttons müssen eindeutig benannt sein, zum Beispiel „Jetzt kaufen“ oder „Weiter zur Zahlung“. Auch Menschen, die einen Screenreader nutzen, müssen verstehen können, an welcher Stelle im Checkout sie sich gerade befinden.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Wenn ein Formular nach dem Absenden nur rot umrandet wird, aber nicht erklärt, was falsch ist, hilft das vielen Menschen nicht weiter. Wer die Farbe nicht erkennt oder einen Screenreader nutzt, weiß nicht, wo das Problem liegt. Die Folge: Unsicherheit, Frust und im schlimmsten Fall ein Kaufabbruch.

4. Kontakt und Kommunikation

Kontaktformulare, Kundenservice-Chats, Hilfeseiten und FAQ-Bereiche werden nicht immer als erstes mit Barrierefreiheit verbunden. Trotzdem sind sie sehr wichtig. Gerade wenn im Shop etwas nicht funktioniert, suchen Kunden Unterstützung.

Ein Kontaktformular ohne klare Labels kann für Menschen, die einen Screenreader nutzen, schwer verständlich sein. Ein Chatbot, der nur mit der Maus bedienbar ist, kann Menschen ausschließen, die mit Tastatur navigieren. Eine Hilfe-Seite mit unklaren Überschriften kann dazu führen, dass wichtige Informationen nicht gefunden werden.

Auch alternative Kontaktwege sollten leicht auffindbar sein. Eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer oder eine gut verständliche Hilfeseite können helfen, wenn ein Formular nicht ausreicht.

Für Online-Shops ist das nicht nur eine Frage der Barrierefreiheit. Es ist auch eine Frage von Vertrauen. Wer Unterstützung braucht und keine zugängliche Möglichkeit zur Kontaktaufnahme findet, verlässt den Shop oft einfach.

5. Digitale Zusatzservices

Viele Online-Shops bestehen nicht nur aus Website und Checkout. Dazu kommen digitale Zusatzservices wie Rechnungen als PDF, Versandbestätigungen per E-Mail, Produktdatenblätter, Bedienungsanleitungen, Retourenportale oder Apps.

Auch diese Inhalte können Barrieren enthalten. Eine PDF-Rechnung, die nur als Bild gespeichert ist, kann von einem Screenreader nicht sinnvoll gelesen werden. Eine Versandmail ohne klare Struktur ist schwer verständlich. Ein Retourenportal, das nicht mit der Tastatur funktioniert, kann den Rückgabeprozess blockieren.

Für digitale Dokumente und Anwendungen spielt auch die europäische Norm EN 301 549 eine wichtige Rolle. Werden Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr über Websites und Apps angeboten, müssen sie laut Bundesfachstelle bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen nach EN 301 549 erfüllen. Für Unternehmen bedeutet das: Barrierefreiheit endet nicht bei der Website. Auch Dokumente, E-Mails und angeschlossene Services sollten mitgedacht werden.

Quelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ-elektronischer-Geschaeftsverkehr/faq-elektronischer-Geschaeftsverkehr_node

Für wen ist das wichtig?

Digitale Barrierefreiheit betrifft deutlich mehr Menschen, als viele denken. Aktion Mensch beschreibt eine einfache Faustformel: Barrierefreiheit im Internet ist für 10 Prozent der Bevölkerung unerlässlich, für etwa 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent hilfreich.

Das zeigt: Barrierefreiheit ist nicht nur für eine kleine Gruppe relevant. Sie hilft Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen und allen, die digitale Angebote in schwierigen Situationen nutzen. Zum Beispiel unterwegs am Handy, bei schlechtem Licht, mit verletzter Hand oder unter Zeitdruck.

Ein gut zugänglicher Online-Shop ist deshalb nicht nur gesetzlich sicherer. Er ist auch verständlicher, stabiler und nutzerfreundlicher.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind von bestimmten Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Thema irrelevant ist. Wer Produkte anbietet, die selbst unter das BFSG fallen, sollte genauer prüfen, welche Anforderungen gelten.

Quelle: https://www.ihk.de/gera/recht-und-steuern/fokus-onlinehandel/barrierefreiheit-im-onlinehandel-6545152

Wichtig: Dieser Artikel gibt einen verständlichen Überblick, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Fazit

Das BFSG ist kein abstraktes Gesetz für die Website im Allgemeinen. Im Online-Shop wird es an konkreten Stellen sichtbar: bei Produktinformationen, Login, Checkout, Kontakt und digitalen Zusatzservices.

Wer diese Bereiche systematisch prüft, erkennt viele typische Barrieren frühzeitig. Gleichzeitig wird der Shop nicht nur rechtlich besser vorbereitet, sondern auch nutzerfreundlicher. Denn klare Produktinformationen, verständliche Formulare, zugängliche Zahlungsprozesse und gut erreichbarer Support helfen allen Kunden.

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